Die Elternbeiträge werden für zwölf Kalendermonate erhoben.
Es fällt monatlich ein Spiel- und Getränkegeld von 13,00 € an, das im genannten Preis enthalten ist. In Klammern steht der jeweilige Geschwisterkind-Preis.
Ab dem Monat, in dem Ihr Kind 3 Jahre alt wird, bezahlen Sie den Ü3-Betrag.
Durchschnittliche tägliche Nutzungsdauer | Gesamtbetrag Kinder unter 3 Jahre (Geschwister) |
Gesamtbetrag Kinder ab 3 Jahre (Geschwister) |
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4-5 Stunden | 256,00 € (213,00 €) | 156,00 € (113,00 €) |
5-6 Stunden | 261,00 € (217,00 €) | 161,00 € (117,00 €) |
6-7 Stunden | 266,00 € (220,00 €) | 166,00 € (120,00 €) |
7-8 Stunden | 271,00 € (224,00 €) | 171,00 € (124,00 €) |
8-9 Stunden | 276,00 € (227,00 €) | 176,00 € (127,00 €) |
> 9 Stunden (max. 48 pro Woche) | 281,00 € (231,00 €) | 181,00 € (131,00 €) |
Der Freistaat Bayern gewährt für Kinder ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, bis zum Schuleintritt einen monatlichen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 €. Entsprechend reduziert sich der von den Eltern zu leistende Beitrag.